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Gründung und Auflösung der Brandgilde

Durch das bereits erwähnte Zusammengehen mit der Brandgilde im Jahre 1624 sind neue Aufgaben der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung bei Not, Feuer und Gefahr hinzugekommen. Gleichzeitig stellte die Gilde neue Gebote und Ver­bote auf, auf deren Einhaltung streng geachtet wurde. Für die Brandabsicherung zeichnete sich jeder Gildebruder in die Gilderolle mit einer bestimmten Summe ein, die er im Falle eines fremden Brandschadens geben wollte. Über die Summe jedes einzelnen Gildebruders mussten alle Gildebrüder entscheiden. Die Zahlung durfte nicht über 8 Mark bzw. unter 2 Mark sein. Im Brandfalle mussten dann alle Mitglieder den gezeichneten Betrag an den Geschädigten zahlen.


Wegen der Brandentschädigung, die oft über den Wert des Hauses lag und weil viele der Hausbesitzer nicht gegen Feuer versichert waren, gab es Unzufriedenheit und Missstimmung. Deshalb gründeten Bürger aus Wilster, Glückstadt, Itzehoe und Krempe im Jahre 1734 die "Vierstädtegilde". Zeugnis dieser Zeit ist eine im Besitz der Bürgerschützengilde Wilster befindende Schützentruhe, wo unter anderem die Namen der vier Städte sehr aufwendig und kunstvoll in das Eichenholz geschnitzt worden sind. Trotz vieler Anpassungen und Ergänzungen entsprachen auf Dauer alle Möglichkeiten der Brandversicherung nicht den gestiegenen Ansprüchen. Mit der Gründung der Immobilienbrandversicherungsanstalt für Städte im Jahre 1769 wurde die Kremper Brandgilde und vermutlich auch die Schützengilde aufgehoben. Aber bereits 1771 wurde die Bürgerschaft aufgefordert Mitglied einer neu zu gründenden Gesellschaft zu werden, die sich jährlich zwischen Johanni und Jacobi zum unschuldigen Vergnügen zusammentrifft. Den Mitgliederbeitritt unterschrie­ben an erster Stelle der Bürgermeister Trogillius und 101 weitere Personen. Diese neu gegründete Gesellschaft war nichts weiter als die bisherige Schützengilde.

 

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