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Veränderungen und Anpassungen

Über viele Generationen hat sich das Leben und das persönliche Umfeld der Menschen verändert. Die Gilde hätte, wenn sie eine starre und unflexible Gemeinschaft wäre, nicht überlebt. Denn Brauchtums- und Traditionspflege kann in Teilbe­reichen nur erhalten werden, wenn notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen werden. Besonders in den Jahren von 1958 bis 1970 wurden im Gildevorstand entscheidende Beschlüsse gefasst, die den Anspruch der Volksgilde unterstützten. So wurde mit der Erklärung "Wer Pflichten hat, soll auch Rechte haben" am Abrechnungstage des 02.07.1964 beschlossen, dass die Fahnenschwenker, die Tamboure, der Schützenmeister, die Ordonanz und der Adjutant zukünftig Sitz und Stimme in dem nunmehr 26-köpfigen erweiterten Gildevorstand haben. Auch die Entscheidung, den Bewohnern des unmittelbaren Nahbereiches der Stadt Krempe die Möglichkeit zu geben, als gleichberechtigtes Mitglied in die Gilde einzutreten, hat letztendlich die Entwicklung positiv beeinflusst. Mit ein Höhepunkt des alljährlichen Gildefestes ist das Fahnenschwenken. Die Attraktivität und der besondere heutige Stellenwert des Fahnenschwenkens ist sicherlich mit auf die Entscheidung zurückzuführen, die Gruppe 1961 von 2 auf 4, 1967 auf 6 und schließlich 1968 auf die heutige Stärke von 8 Fahnenschwenker zu erweitern.

 

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